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   LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02   

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https://dejure.org/2004,16076
LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02 (https://dejure.org/2004,16076)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.01.2004 - L 4 KR 217/02 (https://dejure.org/2004,16076)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - L 4 KR 217/02 (https://dejure.org/2004,16076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch des Versicherten für die Beschaffung des Arzneimittels Wobe-Mugos E; Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; Aufschiebende Wirkung der Klage des Herstellers gegen die Ablehnung der Nachzulassung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Das gleiche gilt, wenn eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die arzneimittelrechtliche Zulassung nicht ergangen ist, weil das Zulassungsverfahren zwar eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurde oder weil der Hersteller die Zulassung überhaupt nicht beantragt hat (BSG vom 23.07.1998, BSGE 82, 232 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Jomol).

    Im Anschluss an die Entscheidung des BSG vom 23.07.1998 (BSGE 82, 233 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 - Edelfosin) haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit die Existenz der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO zu beachten und bei ihrer Entscheidung zur Frage der Verordnungs- bzw. Erstattungsfähigkeit nach wie vor von der Verkehrsfähigkeit des betroffenen Arzneimittels auszugehen (von Czettritz, Pharma Recht (1999) Heft 1, 2 ff.; diese Auffassung wird auch von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in den Schreiben vom 29.03.2000 und 07.03.2001 sowie im Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 15.12.1999 vertreten, vgl. Streitsache BayLSG L 4 KR 191/01).

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Präparate, die von der Grunddefinition des § 2 Abs. 1 AMG erfasst werden, regelmäßig auch Arzneimittel im Sinne der §§ 27, 31 SGB V (BSG vom 28.03.2000 a.a.O. = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Das BSG hat außerdem entschieden, dass ein zulassungspflichtiges Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht verordnet werden darf, wenn ihm im Sinne des Arzneimittelgesetzes die Zulassung zum Verkehr förmlich versagt worden ist (BSG vom 08.06.1993, BSGE 72, 252 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 - Goldnerz Aufbaucreme), selbst wenn diese Versagensentscheidung noch nicht bestandskräftig geworden ist (BSG vom 08.03.1995, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Dies wurde vom BSG auch für den Fall einer indikationsfremden Verordnung befürwortet, wenn also das Mittel zwar arzneimittelrechtlich zugelassen ist, jedoch nur für bestimmte Indikationen, und das Medikament gemäß § 31 SGB V für andere Anwendungsgebiete begehrt wird (BSG vom 30.09.1999, BSGE 85, 36 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 - Off-Label-Use).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Das BSG hat außerdem entschieden, dass ein zulassungspflichtiges Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht verordnet werden darf, wenn ihm im Sinne des Arzneimittelgesetzes die Zulassung zum Verkehr förmlich versagt worden ist (BSG vom 08.06.1993, BSGE 72, 252 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 17 - Goldnerz Aufbaucreme), selbst wenn diese Versagensentscheidung noch nicht bestandskräftig geworden ist (BSG vom 08.03.1995, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Der Senat trägt im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Gültigkeit der "Negativliste" (BSG vom 16.07.1996 BSGE 79, 41; BVerfG vom 20.09.1991 SozR 3-2500 § 34 Nr. 1).
  • BVerfG, 20.09.1991 - 1 BvR 879/90

    Effektivität des Rechtsschutzes vor Inkrafttreten einer Rechtsverordnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Der Senat trägt im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Gültigkeit der "Negativliste" (BSG vom 16.07.1996 BSGE 79, 41; BVerfG vom 20.09.1991 SozR 3-2500 § 34 Nr. 1).
  • VG Berlin, 18.12.2001 - 14 A 218.98
    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2004 - L 4 KR 217/02
    Hinsichtlich der Frage der Zulassung von Wobe-Mugos E ist auf das Urteil des VG Berlin vom 18.12.2001 (VG 14 A 218.98) abzustellen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 112/06

    Verordnung - Im Zweifel auf Privatrezept …

    Das LSG Bayern hatte schließlich in dem dem Urteil des BSG zu Grunde liegenden Verfahren in seinem Urteil vom 22.01.2004 (L 4 KR 217/02) gemeint, Wobe Mugos E sei zwar verkehrsfähig, werde jedoch von der sogenannten "Negativliste" nach § 34 Abs. 3 SGB V erfasst und daher von der Verordnung ausgeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 36/07

    Vorrang einer Beratung vor der Verhängung eines Regresses wegen einer

    Das LSG Bayern hatte schließlich in dem dem Urteil des BSG zu Grunde liegenden Verfahren in seinem Urteil vom 22.01.2004 (L 4 KR 217/02) gemeint, Wobe Mugos E sei zwar verkehrsfähig, werde jedoch von der sogenannten "Negativliste" nach § 34 Abs. 3 SGB V erfasst und daher von der Verordnung ausgeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 100/06

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen;

    Das LSG Bayern hatte schließlich in dem dem Urteil des BSG zu Grunde liegenden Verfahren in seinem Urteil vom 22.01.2004 (L 4 KR 217/02) gemeint, Wobe Mugos E sei zwar verkehrsfähig, werde jedoch von der sogenannten "Negativliste" nach § 34 Abs. 3 SGB V erfasst und daher von der Verordnung ausgeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 21/07

    Rechtmäßigkeit eines Regresses wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen;

    Das LSG Bayern hatte schließlich in dem dem Urteil des BSG zu Grunde liegenden Verfahren in seinem Urteil vom 22.01.2004 (L 4 KR 217/02) gemeint, Wobe Mugos E sei zwar verkehrsfähig, werde jedoch von der sogenannten "Negativliste" nach § 34 Abs. 3 SGB V erfasst und daher von der Verordnung ausgeschlossen.
  • SG Düsseldorf, 17.11.2004 - S 17 KA 220/03

    Festsetzung eines Regresses wegen einer Verordnung von Arzneimitteln ohne

    Die Kammer hat daher keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Gültigkeit der Negativ-Liste (ebenso Bayerisches LSG Urteil vom 22.01.2004 - L 4 KR 217/02 zum Medikament Wobe-Mugos E).
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